4. Arbeitsgruppenleitung
4.1 Der Leiter der Arbeitsgruppe und sein Stellvertreter - zugleich Schatzmeister - werden in geheimer Wahl von den anwesenden Mitgliedern der Arbeitsgruppe in einer Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Einladung zu dieser Wahl muss allen Mitgliedern mindestens 4 Wochen vorher zugesendet werden.
4.2 Der Delegierte, der die Arbeitsgruppe (gem. § 11 Abs. 1 Satz 2 der DPG-Satzung) im erweiterten Vorstand der DPG einerseits und diesen (gem. § 16 Abs. 4 Satz 4 der DPG-Satzung) im Vorstand des IPB andererseits vertritt, wird (gem. § 12 Abs. 2 der DPG-Satzung) von den anwesenden Mitgliedern der Arbeitsgruppe in einer geschäftlichen Sitzung für die Dauer von 2 Jahren mit einfacher Mehrheit gewählt und danach dem geschäftsführenden Vorstand vom Leiter der Arbeitsgruppe benannt.
4.3 Der Delegierte, der die Arbeitsgruppe im Beirat des IPB vertritt, wird von den anwesenden Mitgliedern der Arbeitsgruppe in einer geschäftlichen Sitzung für die Dauer von 2 Jahren mit einfacher Mehrheit gewählt.
5. Lehranalytiker
Ordentliche Mitglieder der Arbeitsgruppe, die Lehranalytiker im IPB sind, können (gem. § 21 Abs. 1 der DPG-Satzung) vom Leiter der Arbeitsgruppe dem Vorstand der DPG zur Ernennung als DPG-Lehranalytiker vorgeschlagen werden, wenn ihr Antrag in einer geschäftlichen Sitzung von 2/3 der anwesenden Lehranalytiker befürwortet wird.
6. Abstimmungen
Auf Antrag eines Mitgliedes erfolgen Abstimmungen über Personen in geheimer Wahl.
7. Berichte
Die Arbeitsgruppe berichtet einmal im Jahr dem DPG-Vorstand über ihrewissenschaftlichen Aktivitäten.
8. Änderungen
Änderungen dieser Geschäftsordnung können in einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden.
9. Alles Weitere regelt die Satzung der DPG.
Diese Geschäftsordnung wurde in der Mitgliederversammlung der Arbeitsgruppe vom
26.02.03 von 9 anwesenden und stimmberechtigten Mitgliedern mit 9 Zustimmungen ohne Enthaltungen und ohne Gegenstimmen beschlossen.
Berlin, den 26.02.03
DPG-AG - Geschäftsordnung
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