Das Studium erfüllt die Bedingungen des PTG und der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin. Psychologen erwerben nach mindestens 3- bzw. 5-jähriger Ausbildung und erfolgreicher Prüfung nach dem Psychotherapeutengesetz (PTG) die Approbation als Psychotherapeuten für die psychoanalytische bzw. tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Ärzten wird mit der abgeschlossenen Weiterbildung der Erwerb der Zusatztitel "Psychoanalyse" und "Psychotherapie" ermöglicht.
Durch die qualifizierende Abschlussprüfung wird die Berechtigung zur selbständigen Ausübung der analytischen und tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie im Rahmen der standesrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen erworben.
Zulassungsbedingungen
Wissenschaftliche Vorbildung und Voraussetzung für die Zulassung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Medizin (und die ärztliche Approbation) oder der Psychologie (Diplom).
Ärztliche Bewerber müssen zum Abschluss der Weiterbildung ein psychiatrisches Jahr nachweisen. Die Einzelheiten der praktischen Tätigkeit in der Psychiatrie für Psychologen regelt das PTG.
Die Zulassung zur Aus- und Weiterbildung setzt die persönliche Eignung des Bewerbers voraus. Über diese befindet der Unterrichtsausschuss des IPB nach ausführlichen Bewerbungsinterviews.
Eine eventuelle therapeutische Analyse sollte mindestens ein Jahr vor der Bewerbung beendet worden sein.
Bewerbungen
Bewerbungen um die Zulassung zur Aus- und Weiterbildung richten Sie bitte an den Unterrichtsausschuss des IPB. Die hierfür vorgesehenen Formblätter und die detaillierte Aus- und Weiterbildungsordnung des IPB können im Institut angefordert werden.
Gebühren
Einmalige Einschreibegebühr nach erfolgter Zulassung zur Weiterbildung: € 180.00
Studiengebühren pro Semester: € 395.00
Honorare und Gebühren für Zulassungsinterviews, Lehranalyse, Supervisionen und Prüfungen sind hierin nicht enthalten.
Ausbildung - Information
Aktueller Informationsabend
In 2025 und danach ist es nicht mehr möglich, eine Psychoanalyseausbildung/Integrierte Ausbildung nach alter Approbationsordnung am IPB zu beginnen. Durch die gesetzliche Beschränkung, nur bis 2032 nach alter Ordnung auszubilden, wäre die Zeit zu sehr eingeschränkt. Wir nehmen aber KandidatInnen auf, die sich folgenden Weg vorstellen können: tfP-Ausbildung am IPB - Approbation vor 2032 nach alter Ordnung - und im Anschluss die psychoanalytische Weiterbildung.
Genauere Informationen darüber gibt es auf unserem Informationsabend.
Auskunft
Fragen über die Ausbildung
Organisatorische Fragen können Sie jederzeit an das Sekretariat des IPB richten. Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich gerne an die
Leiterinnen des Unterrichtsausschusses.
Leiterin Unterrichtsausschuss
Dr. med.
Ingrid Stammnitz
Prinz-Friedrich-Leopold-Str. 2
14129 Berlin
Fon 030/ 803 5571
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