Das Studium erfüllt die Bedingungen des PTG und der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin. Psycholog:innen erwerben nach mindestens 3- bzw. 5-jähriger Ausbildung und erfolgreicher Prüfung nach dem Psychotherapeutengesetz (PTG) die Approbation als Psychotherapeut:in für die psychoanalytische bzw. tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Ärzt:innen wird mit der abgeschlossenen Weiterbildung der Erwerb der Zusatztitel "Psychoanalyse" und "Psychotherapie" ermöglicht.
Durch die qualifizierende Abschlussprüfung wird die Berechtigung zur selbständigen Ausübung der analytischen und tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie im Rahmen der standesrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen erworben.
Zulassungsbedingungen
Wissenschaftliche Vorbildung und Voraussetzung für die Zulassung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Medizin (und die ärztliche Approbation) oder der Psychologie (Diplom).
Ärztliche Bewerber:innen müssen zum Abschluss der Weiterbildung ein psychiatrisches Jahr nachweisen. Die Einzelheiten der praktischen Tätigkeit in der Psychiatrie für Psycholog:innen regelt das PTG.
Die Zulassung zur Aus- und Weiterbildung setzt die persönliche Eignung der Bewerber:innen voraus. Über diese befindet der Unterrichtsausschuss des IPB nach ausführlichen Bewerbungsinterviews.
Eine eventuelle therapeutische Analyse sollte mindestens ein Jahr vor der Bewerbung beendet worden sein.
Bewerbungen
Bewerbungen um die Zulassung zur Aus- und Weiterbildung richten Sie bitte an den Unterrichtsausschuss des IPB. Die hierfür vorgesehenen Formblätter und die detaillierte Aus- und Weiterbildungsordnung des IPB können im Institut angefordert werden.
Gebühren
Einmalige Einschreibegebühr nach erfolgter Zulassung zur Weiterbildung: € 180.00
Studiengebühren pro Semester: € 395.00
Honorare und Gebühren für Zulassungsinterviews, Lehranalyse, Supervisionen und Prüfungen sind hierin nicht enthalten.